Stellungnahme der e7 Expert:innen zum Entwurf des Elektrizitätswirtschaftsgesetzes (ElWG)
Das Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ElWG) ist aus unserer Sicht ein wichtiger Baustein für ein zukunftsfähiges, erneuerbares Energiesystem in Österreich. Da es für uns entscheidend ist, dass das Gesetz praxistaugliche Lösungen sowie faire Marktbedingungen ermöglicht, haben wir zu den für uns relevanten Themenbereichen eine offizielle Stellungnahme abgegeben.
- Gemeinsame Energienutzung
Die Zusammenführung bestehender Modelle unter dem Begriff „gemeinsame Energienutzung“ bringt zwar eine terminologische Vereinfachung, wirft aber auch neue Fragen auf. So ist aus Kundensicht nicht nachvollziehbar, warum für lokale bzw. regionale Modelle (EEG) eine Rechtsperson erforderlich ist, nicht jedoch für überregionale (Peer-to-Peer) oder gebäudeinterne Modelle (GEA). Darüber hinaus regen wir an, die Erzeugungsleistungsgrenzen für Haushalte und Energiegemeinschaften zu überprüfen, um das Potenzial dieser Modelle besser auszuschöpfen.
- Direktleitungen
Die vorgesehenen Vereinfachungen für Direktleitungen begrüßen wir ausdrücklich, da sie die Nutzung dieses bislang kaum verwendeten Instruments erleichtern.
- Speicher
Auch die vorgesehene Befreiung von Netzentgelten für Speicheranlagen bewerten wir positiv. Kritisch sehen wir jedoch die Einschränkung auf den „systemdienlichen Betrieb“, da etwa die Optimierung des Eigenverbrauchs nicht darunterfällt. Eine Ausweitung der Regelung auf alle Speicheranlagen, solange sie nicht marktorientiert betrieben werden, würde das Potenzial von Speichern folglich heben.
- Markt für netzdienliche Flexibilität
Die geplante Einrichtung einer gemeinsamen Flexibilitätsplattform sowie die Einführung eines marktbasierten Beschaffungsprozesses für Flexibilitätsdienstleistungen sind richtungsweisend. Die sogenannte „Spitzenkappung“ sollte hingegen nur als nachrangiges Instrument zur kurzfristigen Abwendung von Netzengpässen eingesetzt werden – marktbasierte Lösungen sind hier klar zu bevorzugen.
- Netznutzungsentgelte
Noch unklar ist, wie die vorgesehene Beteiligung von Einspeisern an Netznutzungsentgelten im Detail ausgestaltet wird. Es besteht die Gefahr, dass zusätzliche Belastungen entstehen, die bestehende Geschäftsmodelle – etwa in Energiegemeinschaften – wirtschaftlich beeinträchtigen könnten.
- Preisstützung für Haushalte
Wir empfehlen, die vorgesehenen Verbrauchsgrenzen und Zuschüsse für begünstigte Haushalte zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen, um eine sozial ausgewogene Wirkung sicherzustellen.
- Abrechnungszeitraum
Neben Monats- und Jahresabrechnungen sollten Endkundinnen und Endkunden auch die Möglichkeit erhalten, andere Intervalle – etwa vierteljährlich – zu wählen.
Das ElWG wird nicht alle Herausforderungen lösen. Im Vergleich zum ersten Entwurf wurden viele neue Instrumente ein Stück eingeschränkt und es enthält eine Reihe an semantischen Unklarheiten, welche das Potenzial zur Enttäuschung am Markt haben. Zugleich schafft das Gesetz spannende Möglichkeiten für einen kosteneffizienten Netzbetrieb. Wir sehen das ElWG als einen wichtigen Schritt in die richtige Richtung und freuen uns auf eine rasche Beschlussfassung!